
Rheuma im Beruf
Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
Die Diagnose Rheuma stellt viele Arbeitnehmer vor die Frage, was die Erkrankung für ihr Berufsleben bedeutet. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Angestellter?
Einige leiden bereits seit ihrer Jugend unter einer rheumatischen Erkrankung, bei anderen bricht sie erst im späteren Leben aus. Sie stellt die Betroffenen vor eine veränderte Lebenssituation, und das auch im Berufsleben. Kann ich meinen Job weiterhin ausüben, oder kann mein Arbeitsplatz so umgestaltet werden, dass ich weiterhin meiner Beschäftigung nachgehen kann? Das sind nur einige der Fragen, die Rheuma-Patienten bewegen. Aber auch andere arbeitsrechtliche Aspekte sind oft nur schwierig zu klären. Etwa, ob man seinem Arbeitgeber die chronische Erkrankung anzeigen muss.
Bewerbung – sind Fragen nach der Gesundheit erlaubt?
Vor dem Job steht das Bewerbungsgespräch. Der Arbeitgeber möchte mit den Fragen klären, ob ein Kandidat für die Stelle überhaupt geeignet ist. Sein Fragerecht ist aber gesetzlich beschränkt. Nur solche Fragen sind erlaubt, an deren Beantwortung ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse besteht. Unzulässig ist deshalb alles, was in die Privatsphäre des Bewerbers fällt. Ist man in einem Vorstellungsgespräch mit Fragen konfrontiert, die diesen gesetzlich erlaubten Rahmen sprengen, so hat man ein „Recht auf Lüge“.
Allerdings darf ein Arbeitgeber erfragen, ob eine Beeinträchtigung oder Krankheit besteht, die den Arbeitnehmer auf Dauer oder wiederkehrend in seiner Tätigkeit erheblich einschränkt. Chronische Krankheiten wie Rheuma müssen also nur dann angegeben werden, wenn sie die Arbeitserfüllung in ernsthafter Weise beeinträchtigen. Auch Fragen nach einer absehbaren längeren Arbeitsunfähigkeit, etwa in Folge einer geplanten Operation oder Kur, sind zulässig. Erlaubt sind auch Fragen nach einer Schwerbehinderung. Denn Arbeitnehmer haben solchen Mitarbeitern gegenüber klar definierte Schutzpflichten, die sie wahrnehmen müssen.
Experten raten davon ab, auf eine zulässige Gesundheitsfrage falsch zu antworten. Fliegt die Notlüge auf, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, einen Schadensersatzanspruch hat er aber nicht.
Bestehendes Arbeitsverhältnis – was ist zu beachten?
Ähnlich wie beim Bewerbungsverfahren gilt auch hier: Schränkt die Erkrankung die Berufsfähigkeit nicht ernsthaft ein, so muss man seinen Arbeitgeber nicht informieren. Anders ist es, wenn die rheumatische Erkrankung die Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall sollte der Chef informiert werden. Gute Arbeitgeber, die ihre erfahrenen Mitarbeiter nicht verlieren möchten, bieten ihnen in diesem Fall auch Lösungsvorschläge an. Die Möglichkeiten reichen hier von der Versetzung auf eine andere Stelle bis hin zu der Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Und im Falle einer Schwerbehinderung gilt für den Arbeitnehmer sogar ein verbesserter Kündigungsschutz.
Wie kann man trotz Rheuma seinem Beruf nachgehen?
Oft können schon kleine Änderungen der Arbeitsbedingungen bewirken, dass Rheuma-Patienten weiterhin ihrem Beruf nachgehen können. Probleme bereiten häufig unflexible Arbeitszeiten, hoher Zeitdruck, körperlich anstrengende Tätigkeiten, Fein- und Präzisionsarbeiten, häufiges Gehen, Sitzen oder Stehen ohne Haltungswechsel, extreme Witterungsbedingungen, ständige Vibrationen, unergonomische Arbeitsplätze etc.Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern hier in vielfältiger Weise entgegenkommen. Etwa, indem sie die Arbeitszeiten flexibel gestalten oder den Büroarbeitsplatz so umrüsten, dass er für den Rheumatiker besser geeignet ist. Die hierbei anfallenden Kosten muss die Firma oft nicht allein tragen. Integrations- und Arbeitsämter unterstützen derartige Maßnahmen.
Scheuen Sie sich auch nicht, Ihre Kollegen mal um Hilfe zu bitten, wenn die Arbeit an einigen Tagen so gar nicht von der Hand gehen will. Die meisten werden Verständnis für Ihre Situation haben.
An wen kann ich mich wenden?
Das Thema Beruf trotz chronischer Krankheit ist nicht einfach und Patentlösungen gibt es nur selten. Es hängt jeweils von der individuellen gesundheitlichen Situation sowie der Art der Arbeit ab. Holen Sie sich daher jede mögliche Hilfe, wenn Sie Fragen haben. Betriebs- oder Personalräte können Ihnen weiterhelfen, manchmal gibt es auch einen Behindertenbeauftragten, der auf diese Art von Fragen spezialisiert ist. Hilfe bieten auch spezialisierte Arbeitsrechtler oder die REHA-Berater der Arbeitsagenturen. Wichtig ist auch der Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen. Möglichkeiten dazu bieten die Rheuma-Selbsthilfegruppen vor Ort oder Internetforen.
Auch wenn einige Rheumatiker gewisse Einschränkungen in der Ausübung ihres Berufes hinnehmen müssen: Dank moderner Medikamente können sie heute in vielen Fällen durchaus bis zum Rentenalter in ihrem Job tätig sein und ein erfülltes Berufsleben haben.






